Wann kann ich meine Ausbildung beginnen?
Klasse | Mindestalter |
BF 17 | 16 1/2 |
B | 17 1/2 |
BE | 16 1/2 (Voraussetzung: BF 17 oder B) |
B96 | 16 1/2 (Voraussetzung: BF 17 oder B) |
A1 | 15 1/2 |
A2 | 17 1/2 (A1 Aufstieg 17 1/2) |
A80 | 20 1/2 |
A | 23 1/2 (A2 Aufstieg 19 1/2) |
Was mache ich zuerst? Anmeldung bei der Fahrschule oder Antragstellung bei der Behörde?
Die Anmeldung erfolgt bei uns in der Fahrschule. Hier wirst Du von uns umfassend beraten.
Hinweis:
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, muss ein Erziehungsberechtigter zur Erstberatung mit zur Fahrschule kommen. Wir benötigen für den Ausbildungsvertrag die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Danach musst Du einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis (Führerschein) für die jeweilige Klasse bei der für Dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen:
Fahrerlaubnisbehörde Stadt Darmstadt
Fahrerlaubnisbehörde Landkreis DA-DI
Folgende Nachweise sind hierfür erforderlich:
- Das Mindestalter muss erreicht sein (siehe: „Wann kann ich meine Ausbildung beginnen?“)
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Schulung in Erste Hilfe (9 Stunden zu 45 Minuten)
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Wie lange dauert die Bearbeitung des Führerscheinantrages durch die Behörde?
In der Regel 4 – 6 Monate bis Rücklauf an die Fahrschule. Diese Zeit kann man schon ganz entspannt nutzen, um den Theorieunterricht zu besuchen und mit praktischen Fahrstunden zu beginnen.