Wann kann ich meine Ausbildung beginnen?
Klasse | Mindestalter |
BF 17 | 16 1/2 |
B | 17 1/2 |
BE | 16 1/2 (Voraussetzung: BF 17 oder B) |
B96 | 16 1/2 (Voraussetzung: BF 17 oder B) |
A1 | 15 1/2 |
A2 | 17 1/2 (A1 Aufstieg 17 1/2) |
A | 23 1/2 (A2 Aufstieg 19 1/2) |
Was mache ich zuerst? Anmeldung bei der Fahrschule oder Antragstellung bei der Behörde?
Die Anmeldung erfolgt bei uns in der Fahrschule. Hier wirst Du von uns umfassend beraten.
Hinweis:
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, benötigst Du für den Ausbildungsvertrag die Unterschrift Deiner Eltern.
Zur Beratung und Vertragsunterzeichnung können Deine Eltern entweder mit Dir in die Fahrschule kommen oder es besteht die Möglichkeit, dass Du eine von Deinen Eltern unterschriebene Einverständniserklärung bei uns abgibst. Das Formular hierzu erhälst Du bei uns in der Fahrschule während unserer Bürozeiten!
Danach musst Du einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis (Führerschein) für die jeweilige Klasse bei der für Dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen:
Fahrerlaubnisbehörde Stadt Darmstadt (Online Terminvergabe möglich!)
Fahrerlaubnisbehörde Landkreis DA-DI
Folgende Nachweise sind hierfür erforderlich:
- Das Mindestalter muss erreicht sein (siehe: „Wann kann ich meine Ausbildung beginnen?“)
- Sehtest
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Wie lange dauert die Bearbeitung des Führerscheinantrages durch die Behörde?
In der Regel 5-6 Monate bis Rücklauf an die Fahrschule (daher wird auch kein Blockunterricht angeboten). Diese Zeit kann man schon ganz entspannt nutzen, um den Theorieunterricht zu besuchen und mit praktischen Fahrstunden zu beginnen.